Donnerstag, 25.Februar.2010, 11:42
Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wegen zahlreicher Nachfragen zum Thema "Schwarze Listen" im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Tierschutz-Pferden, Hunden etc.
nachfolgend ein paar Hinweise:
Gerade weil die Existenz solcher Listen unter tierschützerischen
Aspekten absolut wünschenswert ist, sollten alle Beteiligten ein paar
Punkte beherzigen, um sich nicht selbst unnötig der Gefahr rechtlicher
Angriffe auszusetzen.
1. Das Führen von "schwarzen Listen" ist rechtlich ausgesprochen
problematisch. Bereits das Speichern solcher.....................weiter
Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen
- Chrisi3506
- Beiträge: 3756
- Registriert: Di 11. Jan 2011, 23:06
Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen
Danke fürs einstellen !
Schöne Grüsse Petra
"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"
"Man hat nicht ein Herz nur für Tiere oder nur für Menschen
Entweder man hat ein Herz für alle oder keins"
Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen
im kosmetikbereich gab es deshalb schon vor über 20 jahren sogenannte positivlisten. darauf standen die unternehmen, die kosmetik ohne tierversuche herstellten. wer nicht auf dieser positiv liste war - tja, von dem konnte man ruhigen gewissens annehmen, dass tierversuche gemacht wurden …
sonnige grüsse,
margot
sonnige grüsse,
margot
Re: Rechtlicher Hinweis zu Schwarzen Listen
Wenn ich deinem Link folge und das lese was da so gefragt wurde dreht sich mir der Magen rum....
Was für Deppen sind denn da unterwegs????? AUWEIJA!!!!!!!!!!!!!!!
Was für Deppen sind denn da unterwegs????? AUWEIJA!!!!!!!!!!!!!!!