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Hat man ein Tier gefunden, ist es Pflicht das örtliche Tierheim, ggf. Tasso, die Feuerwehr oder die Polizei zu informieren!
Im BGB, sowie im Tierschutzgesetz (BGB §§ 90a, 903 und 959 ff; Tierschutzgesetz §§ 1 & 3) steht:
"Fundtiere sind von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen (Fundrecht BGB §§ 960 ff)"
VORSICHT: Ein Fundtier ist eine Fundsache!
Für die Verwahrung und Unterbringung ist die Gemeinde/die Stadt zuständig.
Das städtische Tierheim darf entscheiden, ob das Tier in der Verwahrung des Finders bleiben darf, bis der Besitzer gefunden wird. Erst nach 6 Monaten gehen die Besitzansprüche auf den neuen Tierhalter über.
Unterschlagung ist strafbar!
Nicht jeder kann dieses zugelaufene Tier so lange aufnehmen, bis sich der Besitzer gemeldet hat – ganz klar.
Bringen Sie das Tier ins nächste Tierheim. Hier wird dann auch der Chip ausgelesen und sofern der Hund bei Tasso o.ä. registriert ist, kann dieser schnell benachrichtigt werden und sein Tier dort wieder abholen.
Dies bitte auf diversen Seiten auf Facebook melden (Tierheim mit Ortsangabe u. ggf. Telefonnummer).
Wenn Hunde entlaufen, laufen sie oft sehr weit. Es könnte also sein, dass der Hund ganz woanders gefunden wird und dann am Fundort ins Tierheim gebracht wird oder der Finder nimmt den Hund mit und bringt ihn mit zum Tierheim an seinem Wohnort.
Der suchende Besitzer informiert aber natürlich meist nur das Tierheim in seiner Stadt.
Daher macht es Sinn, den Hund mit Foto, Fundort, Datum etc. auch auf Facebook zu posten.
Wenn der Hund eine Steuermarke trägt, kann man sich auch an das örtliche Ordnungsamt wenden
Hund gefunden - was nun?
- Greyhound-Forum
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Hund gefunden - was nun?
Nur wer einmal seinen Windhund jagen gesehen hat, der weiß, was er an der Leine hat!
Michaela